Unterschiedliche Zuschusshöhen
Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach der jeweiligen Krankenkasse und der verordneten Versorgung.
Medizinischer Haarersatz
Sie bringen ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt mit, welches wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie, schnell und unkompliziert.
Wir setzen uns für Sie ein: beim Arzt, bei der Krankenkasse, bei jedem Schritt auf dem Weg zu Ihrer Perücke.
Verordnung durch den behandelnden Arzt
Bringen Sie das Rezept Ihres behandelnden Arztes zu Ihrem Beratungstermin mit.
Persönliche Beratung im Studio
Wir beraten Sie zur passenden Versorgung und besprechen vorab, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt.
Komplette Abwicklung durch das Studio
Wir rechnen das Rezept direkt mit Ihrer Krankenkasse ab und übernehmen die komplette Abwicklung.
Je nach Krankenkasse erfolgt die Bezuschussung in unterschiedlicher Höhe. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach der jeweiligen Krankenkasse und der verordneten Versorgung.
Wir prüfen die Abrechnung anhand Ihres Rezepts und erläutern Ihnen vor der Versorgung, welchen Betrag Ihre Krankenkasse übernimmt.
Da sich die Preise je nach Haartyp und Qualität stark unterscheiden, werden mögliche Kosten passend zur ausgewählten Versorgung persönlich besprochen.
Volle Kostentransparenz
Eventuelle Eigenkosten werden im Vorfeld mit Ihnen besprochen.
Ein Privatkauf ist jederzeit ebenfalls möglich.
Tragbarkeit und Haltbarkeit sind nicht dasselbe. Wenn die vorgesehene Tragezeit des medizinischen Haarersatzes endet, kann der behandelnde Arzt ein neues Rezept ausstellen. Alles Weitere erklären wir Ihnen gern bei uns im Studio.
Bei täglichem Tragen liegt die Tragbarkeit bei etwa 6 bis 12 Monaten. Danach kann der Arzt ein neues Rezept für das medizinische Hilfsmittel ausstellen.
Echthaar ist bei täglichem Tragen etwa 12 Monate tragbar, bei guter Pflege sogar bis zu 24 Monate. Anschließend kann eine erneute ärztliche Verordnung erfolgen.
Auch hier sind Rezeptabrechnungen möglich.
Vor Vollendung des 17. Lebensjahres übernehmen die Krankenkassen die Kosten für medizinischen Haarersatz meist vollständig.
Voraussetzungen für die Kassenabrechnung
Die Präqualifizierung ist Voraussetzung dafür, medizinischen Haarersatz mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Unser Status als präqualifizierter und zertifizierter Anbieter wird regelmäßig überprüft.
Wir sind Mitglied im Bundesverband der Zweithaarspezialisten (BVZ). Der BVZ handelt mit den Krankenkassen Branchenverträge aus.
Welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt und ob Eigenkosten entstehen, klären wir gern persönlich mit Ihnen.